AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

§1 Geltungsbereich / Allgemeine Bestimmungen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der Kunde mit uns als Anbieter (Take a Wall, Anastasia Asmus) über die Internetseite www.takeawall.de schließt. Sie sind wesentlicher Bestandteil der Miet- und Serviceverträge und gelten durch die Auftragserteilung als anerkannt. Die Art und der Umfang der jeweils geschuldeten Leistung wird durch einen gesonderten Vertrag vereinbart.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.

§2 Zustandekommen eines Vertrages

(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für die Vermietung oder den Kauf von Waren über unsere Webseite https://www.takeawall.de.

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Take a Wall
Anastasia Asmus
Im Mahrgrund 50
D-68549 Ilvesheim

zustande.

(3) Mit dem Einstellen des jeweiligen Produkts auf unserer Internetseite www.takeawall.de unterbreiten wir ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu den in der Artikelbeschreibung angegebenen Bedingungen.

(4) Für die Miete von Mietgegenständen: Gegenstand des Mietvertrages ist die Überlassung der Mietgegenstände für bestimmte Dauer in den Räumlichkeiten des Kunden. Die Mietdauer und der Umfang der jeweils geschuldeten Leistung wird durch einen gesonderten Vertrag vereinbart.

(5) Der Vertrag kommt über das Online-Shopsystem wie folgt zustande:
Über die Webseite www.takeawall.de kann sich der Kunde über die Ware und die Preise informieren. Die zur Mietung beabsichtigten Waren, eventuelle Dienstleistungen und Kaufprodukte werden in den “Warenkorb” gelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der “Warenkorb” aufgerufen und geprüft werden. Nach Betätigung der Schaltfläche „Weiter zur Kasse“ erfolgt die Eingabe der persönlichen Daten sowie Auswahl der Zahlungsmethode.
Mit dem Betätigen der Schaltfläche “kostenpflichtig bestellen” erklärt sich der Kunde rechtsverbindlich mit der Annahme des Angebotes einverstanden, wodurch der Vertrag zustande kommt.

Wurde als Zahlungsart ein Sofortzahl-System (PayPal, Sofort oder ähnliche) gewählt, wird zunächst auf die Internetseite des jeweilgen Anbieters weitergeleitet.
Nach erfolgter Zahlung wird der Kunde zurück auf www.takeawall.de zur Bestellübersicht geführt.

Der Eingang der Bestellung wird unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail („Bestellbestätigung“) bestätigt.

(6) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Der Käufer hat sicherzustellen, dass die von ihm bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

(7) Geringfügige Abweichungen in Größe sowie Änderungen in der Darstellung, Farbe und/oder dem Muster der bestellten Ware bleiben vorbehalten, sofern hierdurch der ursprüngliche Eindruck der Ware nicht geschmälert wird.

§3 Preise, Zahlung, Fälligkeit

(1) Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird die Umsatzsteuer nicht berechnet.

(2) Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, gelten die Miet- und Kaufpreise zuzüglich Anliefer- oder Versandkosten.

(3) Der Miet- oder Kaufpreis wird, soweit nicht nachfolgend bei einzelnen Zahlungsarten etwas anderes geregelt ist, nach Rechnungsstellung in einem Betrag fällig.

(4) Hat der Käufer die Zahlung per Vorkasse gewählt, so verpflichtet er sich, den Zahlungsbetrag unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens innerhalb von 7 Tagen zu zahlen.

(5) Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz ausgewiesen.

(6) Wir behalten uns vor Miet- oder Kaufanfragen von Kunden abzulehnen, bei denen es zu Zahlungsausfällen oder -verzögerungen kommt oder bei deren Anfragen es mehrfach zu einem unsachgemäßen Vorgehen gekommen ist.

(7) Verletzt der Kunde wesentliche Pflichten aus dem Mietvertrag und stellt er diese Vertragsverletzung auch nach entsprechender Abmahnung durch uns nicht ein bzw. setzt diese Vertragsverletzung fortsetzt, sind wir berechtigt, das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Frist sofort zu kündigen.

(8) Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstands berechtigt den Kunden nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Mietpreises bzw. einer Rückforderung der bereits gezahlten Miete.

§4 Lieferbedingungen, Versandkosten und Bereitstellungsbedingungen der Mietgegenstände

(1) Bei Wahl von Selbstabholung und/oder Selbst-Rückgabe ist der Kunde verpflichtet, den Mietgegenstand am Abholort (Im Mahrgrund 50, 68549 Ilvesheim) abzuholen und abzugeben, soweit keine anderen Vereinbarungen mit uns getroffen wurden.

(2) Der Mietgegenstand wird ausschließlich auf Anweisung und auf Kosten des Kunden angeliefert und abgeholt. Sämtliche anfallenden Lieferkosten sind im Einzelvertrag aufgeführt. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden. Wir liefern den Mietgegenstand an die vom Kunden angegebene Anschrift. Sollte sich die Anschrift als fehlerhaft herausstellen, gehen die hiermit anfallenden Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

(3) Sofern eine verbindliche Lieferzeit vereinbart worden ist und diese wider Erwarten von uns nicht eingehalten werden kann, werden wir den Kunden umgehend über die Lieferverzögerung informieren und einen neuen Liefertermin vereinbaren. Beruht die Lieferverzögerung auf einem Umstand, den wir zu vertreten haben, steht es dem Kunden frei die Bestellung zu stornieren. Im Falle einer Stornierung werden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Take a Wall oder deren Beauftragte vor. Höhere Gewalt, Stau, Streik oder unverschuldetes Unvermögen auf Seiten von Take a Wall sowie ungünstige Witterungsverhältnisse stellen keinen von Take a Wall zu vertretenden Grund im Sinne vorstehenden Absatzes dar und verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung.

§5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Bei vereinbarter Lieferung und Auf-/Abbau der Mietgegenstände durch Take a Wall in den genannten Räumlichkeiten des Kunden, verpflichtet sich dieser rechtzeitig vor der Lieferung folgende Obliegenheiten zu erfüllen:

a) Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist zu der vereinbarten Lieferzeit für Take a Wall und/oder ihre Beauftragten möglich und die erforderlichen Anfahrtswege zu den Räumlichkeiten sind zugänglich.

b) Der Auf-/Abbau an der vereinbarten Stelle ist für Take a Wall und/oder ihre Beauftragten möglich.

(2) Der Kunde hat ferner dafür zu sorgen, dass Take a Wall die erforderlichen Auf- und Abbauarbeiten unbehindert und sicher durchführen kann. Über Besonderheiten des Aufstellortes muss Take a Wall bei Vertragsabschluss schriftlich informiert werden.

(3) Verkehrssicherungspflicht bei Aufstellung des Mietgegenstands und während der Mietzeit obliegt dem Kunden. Stellt sich der Aufstellort als ungeeignet heraus, oder resultieren aus dem Ort der Aufstellung Beschädigungen an der Mietsache oder anderen Gegenständen, haftet hierfür allein der Kunde.

(4) Der Kunde hat sicherzustellen:

a) Der Aufstellort der Mietgegenstände stellt keine Behinderung für Personen und /oder Durchgangswege dar, noch werden Notausgänge, Feuerlöscher, Rauchmelder oder andere Sicherheits- oder Brandschutzeinrichtungen blockiert.

b) Der Aufstellort ist witterungsgeschützt und überdacht. Die Mietgegenstände sind vor Nässe, übermäßiger Sonneneinstrahlung und Wind geschützt.

c) Der Aufstellort bietet ausreichend Abstand zu Hitze- und anderen Gefahrenquellen (Strahler, Leuchten, Heizelemente u.a.).

§6 Mietbedingungen für Mietgegenstände 

(1) Die Mietbedingungen, insbesondere die Mietdauer und die Mietkonditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.

(2) Eine Stornierung des Mietvertrags ist schriftlich mitzuteilen. Bis 120 Tage vor dem Buchungsdatum ist dies kostenfrei möglich. Bei weniger als 120 Tagen fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises an. Bei weniger als 30 Tage beträgt die Stornierungsgebühr 100% des vereinbarten Mietpreises.

(3) Das Mietverhältnis beginnt jeweils mit Überlassung des Mietgegenstandes an den Kunden und endet mit dem im Vertrag vereinbarten Mietende. Behält der Kunde den Mietgegenstand nach Beendigung des Mietvertrages bei sich und wird dieser nicht zurückgegeben oder vereinbarungsgemäß von Take a Wall abgeholt, bzw. vereitelt der Kunde eine Abholung, verlängert sich der Mietvertrag stillschweigend zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen auf unbestimmte Zeit bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Mietgegenstandes an Take a Wall bzw. den Zeitpunkt der vereinbarten Abholung. Darüber hinaus haftet der Kunde für sämtliche Schäden und Verluste, die Take a Wall durch den Verzug entstehen.

(4) Der Kunde trägt ab Beginn des Mietsverhältnisses das Aufsichts-, Beschädigungs- und Verlustrisiko. Dies gilt auch bei höherer Gewalt. Das Verändern, Anbringen und Ankleben von Gegenständen an den Mietgegenstand ist untersagt.

(5) Eine Weitervermietung oder Untervermietung der Mietgegenstände ist nicht gestattet.

(6) Der Mietgegenstand ist in einem ordentlichen Zustand zurückzugeben. Werden bei Prüfung des Mietgegenstands durch Take a Wall Mängel festgestellt, die auf einen unsachgemäßen Gebrauch durch den Kunden zurückzuführen sind, werden die zur Behebung der Mängel erforderlichen Kosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Weiterhin haftet der Kunde für sämtliche Schäden und Verluste, die Take a Wall bis zur Behebung der Mängel entstehen.

§7 Versand der Kaufgegenstände

(1) Der Versand erfolgt innerhalb von 5 Werktagen, sofern in der Produktbeschreibung nichts anderes angegeben ist. Dabei beginnt die Frist für die Versendung am Tag nach Zahlungseingang. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufgegenstände geht beim Versand erst mit der Übergabe der Kaufgegenstände an den Käufer auf diesen über.

§8 Gesetzliches Mängelhaftungsrecht der Kaufgegenstände

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Der Kunde hat die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Transportunternehmen die Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Der gesetzlichen Gewährleistungsanspruch des Kunden bleibt davon unberührt.

§9 Eigentumsvorbehalt der Kaufgegenstände

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.

§10 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt der Mietgegenstände

(1) Take a Wall bleibt auch nach vollständiger Zahlung des Mietpreises Eigentümer des Mietgegenstands.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand während der Mietzeit stets pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist weiter verpflichtet, Take a Wall im Fall einer Beschädigung oder Vernichtung unverzüglich zu informieren.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

§11 Gewährleistung bei Mietvertrag

(1) Soweit ein Mangel der Mietgegegenstände vorliegt, hat der Kunde Anspruch auf Nacherfüllung. Diesem Nacherfüllungsanspruch können wir nach unserer Wahl durch Beseitigung oder Lieferung eines mangelfreien Mietgegenstands nachkommen. Die Kosten der Nacherfüllung sind von uns zu tragen, soweit sie sich nicht dadurch er­höhen, dass der Mietgegegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist.

(2) Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht der Nacherfüllungsanspruch als fehlgeschlagen anzusehen ist.

(3) Mit Übergabe der Waren muss der Kunde diese auf einen ordnungsgemäßen Zustand prüfen. Mögliche Mängel sind umgehend schriftlich festzuhalten. Nach erfolgtem Aufbau muss der Kunde sich umgehend von dem ordnungsgemäßen Zustand des Mietgegenstands und dem Aufbau überzeugen und Mängel innerhalb von 24 Stunden schriftlich mitteilen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.

§12 Haftung

(1) Take a Wall haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen

für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Take a Wall oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

Weiter haftet Take a Wall ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

Take a Wall haftet für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die hierdurch entstehenden Schäden auf der Verletzung von Rechten beruhen, die dem Kunden nach Inhalt und Zweck des jeweiligen Vertrages zu gewähren sind und/oder soweit die hierdurch entstehenden Schäden die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Take a Wall haftet weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.

§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

(2) Sofern der Vertrag unter Vollkaufleuten, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen geschlossen wird, ist ausschließlicher Gerichtsstand das örtlich zuständige Gericht für den Sitz von Take a Wall.

§13 Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

§14 Schlussbestimmungen; Salvatorische Klausel

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Miet- oder Kaufvertrag die gesamte Vertragsabrede. Bei etwaigen Konflikten zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Bestimmungen eines Mietvertrages gelten die Bestimmungen des jeweiligen Mietvertrages vorrangig.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die diesen Bestimmungen widersprechen, erlangen keine Gültigkeit. Ihre Geltung wird von den Vertragspartnern ausdrücklich ausgeschlossen.

(3) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte in diesen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand der AGB: 30.03.2023